Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Für alle Verträge, aufgrund welcher die Semrau IT GmbH (nachfolgend „Semrau IT“ genannt) Leistungen und Lieferungen gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste von SEMRAU IT.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus den folgenden Teilen:
    Teil A – Allgemeine Bedingungen
    Teil B – Besondere Bedingungen für den Verkauf von Gegenständen
    Teil C – Besondere Bedingungen für Systembetreuungsleistungen
    Teil D – Besondere Bedingungen für Werkleistungen.

I.              Geltungsbereich, keine Geltung anderweitiger Geschäftsbedingungen
1) Die Regelungen des Teils A gelten, soweit nicht in den Teilen B bis D anderweitige Regelungen getroffen werden.
2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB der entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

II.            Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SEMRAU IT ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch mit Wirkung für laufende Verträge unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. SEMRAU IT informiert den Kunden über die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist zusammen mit der Änderungsmitteilung.
 
III.           Angebote und Vertragsschluss

1) Angebote
Angebote von SEMRAU IT sind stets freibleibend.
Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen worden sind.

2) Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung durch den Kunden oder SEMRAU IT oder durch Auslieferung der Ware zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von SEMRAU IT bzw. aus dem jeweiligen Leistungsschein.


IV.          Rechte und Pflichten des Kunden
1) Mitwirkungspflichten des Kunden
(a) Der Erfolg der Tätigkeit von SEMRAU IT hängt stark davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde an den Leistungen von SEMRAU IT mitwirkt. Der Kunde ist hierzu bereit.
(b) Soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes geregelt ist, wird der Kunde
aa) SEMRAU IT bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen,
bb) prüfen, ob die Waren und Dienstleistungen von SEMRAU IT kompatibel zur Hard- oder Software des Kunden sind,
cc) SEMRAU IT alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden,
dd) SEMRAU IT Zugang zu Räumen (inklusive Benachrichtigung etwaiger Wachdienste, Mitteilung über Hausregeln und Einbindung in Schließsysteme), zu Sachmitteln (inklusive funktionsbereite und kostenfreie Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenübertragungsleitungen) und zu Mitarbeitern gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist,
ee) SEMRAU IT über für die Vertragsdurchführung relevanten Sicherheitsvorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes informieren,
ff) für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit SEMRAU IT abstimmen und vorbereiten und
gg) eine angemessene Datensicherung vornehmen und regelmäßig überprüfen sowie vor jedem umfangreichen Eingriff in ein EDV-System eine vollständige Sicherung aller Daten vornehmen.  Diese Datensicherungspflichten des Kunden können, soweit einzelvertraglich nicht anderes geregelt, nicht an den SEMRAU IT übertragen werden.

2) Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit SEMRAU IT nicht ohne vorherige Zustimmung von SEMRAU IT abtreten, es sei denn dies ist in einem Einzelvertrag ausdrücklich zugelassen.

3) Schutzrechte Dritter und Freistellungsanspruch der SEMRAU IT
(a) Soweit der Kunde bei der Vertragserfüllung Software einsetzt oder SEMRAU IT zur Vertragserfüllung Software des Kunden einsetzen soll, versichert der Kunde gegenüber SEMRAU IT, dass er über die erforderliche Lizenz für die Nutzungshandlung von SEMRAU IT verfügt.
(b) Der Kunde stellt SEMRAU IT von allen Ansprüchen Dritter insoweit frei, als er schuldhaft handelte.


V.            Vergütung und Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung, Versand u.a.

1) Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
a) Vergütung und Preise
aa) Soweit in der Auftragsbestätigung bzw. im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist (z. B. monatliche Festvergütung), werden die Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stundensätze, im Übrigen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von SEMRAU IT erbracht und berechnet.
bb) Sämtliche Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Zahlungsbedingungen
aa) SEMRAU IT behält sich vor, für Leistungen und Lieferungen je nach eigener Wahl Vorkasse, Bezahlung per Nachnahme oder Lastschrift zu verlangen, letzteres insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen (wie z. B. Systembetreuung). Soweit Lieferungen gegen Rechnung erfolgen, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei SEMRAU IT.
bb) Abweichend hiervon ist der Kaufpreis beim Versendungskauf Zug um Zug mit Auslieferung oder Übergabe der Ware zahlbar und fällig. Die Zahlung des Kaufpreises oder anderer Entgelte ist hier nur per Nachnahme oder Inkassobevollmächtigung zugelassen.
cc) Bei Teillieferungen wird der auf diese Teillieferungen entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig vom Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.
c) Prüfung der Rechnung, Einwendungen
Der Kunde hat Rechnungen unverzüglich zu prüfen, soweit ihm eine solche Prüfung möglich ist, und Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung innerhalb von 21 Kalendertagen bei SEMRAU IT schriftlich, per Telefax an +49 2236 87 555 0 oder per E-Mail an info@semrau-it.de geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung. SEMRAU IT wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
d) Zahlungsverzug
aa) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung 21 Kalendertage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung bzw. Warenlieferung mit der Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig davon tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt Zahlungen nicht leistet.
bb) Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist SEMRAU IT unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.
cc) Im Falle des Verzuges des Kunden ist SEMRAU IT berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet SEMRAU IT nicht.
e) Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
aa) Kunden können gegenüber SEMRAU IT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
bb) SEMRAU IT ist berechtigt, die ihr gegen den Kunden zustehenden Zahlungsforderungen abzutreten.
cc) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

2) Lieferung und Versand
a) SEMRAU IT liefert Waren (einschließlich Software) innerhalb von 6 Wochen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ein anderer Liefertermin ergibt. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. SEMRAU IT vermerkt die Absendung auf der Auftragsbestätigung selbst.
b) An die Lieferfrist ist SEMRAU IT nur gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erbringt. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit der Störung, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht erfüllt, es sei denn, die Störung hat keinen Einfluss auf die Verzögerung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn SEMRAU IT die Ware abgeschickt hat.
c) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald SEMRAU IT die Ware an einen Paket- bzw. Postdienst oder Spediteur übergeben hat.
d) Ist eine Lieferfrist aus Gründen überschritten, die SEMRAU IT zu vertreten hat, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen und kann erst nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

3) Vertragserfüllung durch Dritte
SEMRAU IT ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten Dritte einzuschalten.


VI.          Haftungsbegrenzung
Semrau IT haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Semrau IT vorbehaltlich eines milden Haftungsmaßstabes nach den gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
 
§  Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
§  Für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Semrau IT jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt.
Die zuvor dargelegte Haftungsbeschränkung spielt auch bei Pflichtverletzung durch bzw. zu Gunsten von Personen, deren Verschulden Semrau IT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gilt nicht, soweit Semrau IT einen Mangel arglistig verschwiegen hat, oder die Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für solche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht einen Mangel darstellt, kann der Vertragspartner nur zurücktreten oder kündigen, wenn Semrau IT die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Vertragspartners, insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB, wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Rechtsfolgen.
 

VII.         Schlussbestimmungen


1) Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird die Vertragsprodukte nur unter Einhaltung der gültigen Gesetze importieren, exportieren oder reexportieren.

2) Bonitätsprüfung
(1) SEMRAU IT hat das Recht, mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten.
(2) SEMRAU IT ist insbesondere berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, der Beendigung oder bei nicht vertragsgemäßer Abwicklung des Vertrages durch den Kunden Daten des Kunden an Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln.

3) Verschwiegenheitspflichten
a) Der Kunde und SEMRAU IT verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei seiner Durchführung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln und diese weder für sich, noch für Dritte zu gebrauchen oder an Dritte weiterzugeben.
b) Informationen oder Daten sind dann nicht vertraulich, wenn
aa) sie zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem anderen Vertragspartner oder öffentlich bekannt waren,
bb) sie nach Bekanntgabe an den anderen Vertragspartner bekannt werden und dies nicht unmittelbar oder mittelbar auf einem Verhalten des anderen Vertragspartners beruht,
cc) der andere Vertragspartner gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, sie zu offenbaren.
c) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren über die Beendigung der Vertragsdurchführung hinaus und erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter der jeweiligen Partei.

4) Datenspeicherung
Daten des Kunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

5) Vertragsänderung, Schriftform
a) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
b) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
 
6) Rechtswahl
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, Anwendung.

7) Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Köln.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen ist Köln, soweit die Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
 

Teil B – Besondere Bedingungen für den Verkauf von Waren

I.              Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen
Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für den Verkauf und die Lieferung von Waren (Hardware und Standardsoftware Dritter) durch SEMRAU IT an den Kunden, und diesbezüglich vorrangig vor den übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


II.            Lieferung
1) Pflichten der SEMRAU IT und Lieferfristen
a) Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat der SEMRAU IT ausreicht bzw. die Selbstbelieferung gewährleistet ist, und zwar ab Lager Kirschgarten 6, 50999 Köln.
b) Alle von SEMRAU IT genannten Liefertermine sind solange unverbindlich, bis ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.
c) Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die SEMRAU IT eine Einhaltung des ursprünglich zugesagten Liefertermins unmöglich machen, obwohl SEMRAU IT diese Umstände nicht zu vertreten hat, so wird der Liefertermin um eine angemessene Dauer verschoben. Wird SEMRAU IT an der termingerechten Vertragserfüllung ohne eigenes Verschulden gehindert, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei einem Zulieferer, so gelten die allgemeinen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von einem weiteren Monat setzen kann.
d) Solange der Kunde gegenüber SEMRAU IT mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht, ohne dass die im vorhergehenden Absatz genannten Termine oder Fristen zu laufen beginnen. Das gleiche gilt für Fälle, in denen SEMRAU IT Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. SEMRAU IT ist in solchen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
 
2) Teillieferungen
SEMRAU IT ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

3) Gefahrübergang
a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung das Lager von SEMRAU IT oder das Lager des Lieferanten von SEMRAU IT verlassen hat (Übergabezeitpunkt).
b) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

4) Transportkosten
Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden.


III.           Versand
1) Versand an den Kunden
a) Kosten für den Versand, die Verpackung sowie die Umwelt- und Abwicklungspauschale übernimmt der Kunde. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen von SEMRAU IT.
b) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den Abholer auf den Kunden über. Dies gilt ebenso, wenn die Versendung nicht ab dem Lager von SEMRAU IT, sondern von einem anderen Ort aus erfolgt.
c) SEMRAU IT wird auf Wunsch und Kosten des Kunden Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden abschließen.
d) Bei der Berechnung von Frachtkosten laut Preisliste von SEMRAU IT und bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung basieren die Kalkulationen der Frachtkosten und Nebengebühren auf den zurzeit des Angebots gültigen Beförderungskosten und Nebengebühren. Die Frachtkosten werden zugunsten oder zu Lasten des Kunden angepasst, wenn sich bis zum Zeitpunkt der Auslieferung wesentliche Änderungen bei diesen Kosten ergeben. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden aufgrund geänderter Frachtkosten nicht zu.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich bei der Post oder dem Frachtdienst zu reklamieren und den Tatbestand aufnehmen zu lassen. Verdeckte Schäden sind nach deren Entdeckung unverzüglich an SEMRAU IT zu melden. Gehen SEMRAU IT aufgrund des Unterlassens einer der vorstehenden Verpflichtungen Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem eigenen Lieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die hieraus entstehen. Auch SEMRAU IT ist unverzüglich von dem Schaden Mitteilung zu machen und das Protokoll des Tatbestandes zu übersenden.

2) Rücksendung vom Kunden an SEMRAU IT
a) Rücksendungen müssen grundsätzlich in geeigneter Verpackung, frei und versichert erfolgen. Die SEMRAU IT lehnt unfreie Rücksendungen ausnahmslos ab.
b) Der Grund der Rücksendung muss SEMRAU IT schriftlich und spätestens gemeinsam mit der Sendung der Ware angezeigt werden. Bei Rücksendungen zwecks Reparaturwunsch oder Gewährleistungsansprüchen ist eine möglichst konkrete und zur Abhilfe des Mangels geeignete Fehlerbeschreibung beizufügen.


IV.          Eigentumsvorbehalt
a) Lieferungen erfolgen ausschließlich unter einfachem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sonstiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich welchen Rechtsgrundes, im Eigentum von SEMRAU IT (Vorbehaltsware).
b) SEMRAU IT kann die Herausgabe der durch das Vorbehaltseigentum gesicherten Ware verlangen, wenn der Kunde innerhalb einer von ihr gesetzten Zahlungsfrist die noch ausstehenden Forderungen nicht beglichen hat und SEMRAU IT deshalb vom Vertrag zurücktritt. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.
c) Für den Fall von Vollstreckungsmaßnahmen oder von sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum ist der Kunde verpflichtet, SEMRAU IT hiervon Mitteilung zu machen.
d) Der Kunde tritt die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterverarbeitung oder dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt mit allen Nebenrechten an SEMRAU IT ab (Globalzession); SEMRAU IT nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen 110 % der Forderungen der SEMRAU IT gegen den Kunden, hat der Kunde einen Freigabeanspruch gegen SEMRAU IT.
e) Der Kunde ist zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis von SEMRAU IT bleibt jedoch durch die Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. SEMRAU IT wird die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht nachkommt. Der Kunde teilt SEMRAU IT auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mittels Kundenlisten, in denen die Adresse, die Verbindlichkeit der Schuldner sowie die verkaufte Ware angegeben sind, und die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte mit und händigt die entsprechenden Unterlagen aus. Die Abtretung ist den Schuldnern anzuzeigen, gleiches gilt im Insolvenzfall. Beträge, die auf so abgetretene Forderungen eingehen, hat der Kunde von seinen Einnahmen zu trennen und an SEMRAU IT bis zu deren Befriedigung abzuführen. SEMRAU IT ist berechtigt, die Schuldner des Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen; dies gilt als Widerruf der Einziehungsermächtigung.
f) Im Kontokorrentverhältnis gelten das Vorbehaltseigentum und die Globalzession als Sicherung für die Saldoforderung.
g) Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, muss der Kunde die Ware treuhänderisch für SEMRAU IT halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren; er muss außerdem das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie das Eigentum der SEMRAU IT in ausreichender Weise kennzeichnen.


V.            Verarbeitung oder Umbildung
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für SEMRAU IT vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt SEMRAU IT das Miteigentum an der neuen Sache im Umfang des Verhältnisses des Wertes der Kaufsache zu dem der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.


VI.          Gewährleistung für Hardware-Produkte
1) Die Semrau IT leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardware-Produkte erheblich mindern. Ferner leistet die Semrau IT Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte die ausdrücklich von der Semrau IT schriftlich zugesicherten Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Semrau IT grundsätzlich nicht.
2) Von der Semrau IT herausgegebene technische Datenspezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, dass sie ausdrücklich als solche von der Semrau IT schriftlich bestätigt worden sind.
3) Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich durch die Semrau IT übernommen wurde, die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Meldung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler und sonstigen Mängel.
4) Der Käufer muss im Falle des Versendungskaufes Schäden an der Verpackung sofort dem Transportunternehmen mitteilen und den Tatbestand aufnehmen lassen. Weitere Schäden muss er der Semrau IT unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Semrau IT unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5) Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Semrau IT kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls die Nachbesserung fehlschlägt, also z.B. die Semrau IT die Mängel auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6) Die Gewährleistungsfrist sowie die Frist für ggf. bestehende Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden, beträgt 1 Jahr ab Betriebsbereitschaft.
7) Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen.
8) Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
9) Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von der Semrau IT installiert, hat der Kunde im Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.
10) Der Kunde beachtet bei der Nutzung der Hardware und der Feststellung, Meldung und Eingrenzung von Fehlern und sonstigen Mängeln die Hinweise der Semrau IT. Ansonsten entfällt die Gewährleistung, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Semrau IT bzw. denen des Herstellers entsprechen oder der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht angezeigt und nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne die schriftliche Zustimmung der Semrau IT technische Originalkennzeichen, Aufkleber, Seriennummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchs- und Verschleißteile wie Druckköpfe, Toner, Farbbänder, Patronen, Datenträger etc.
11) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Semrau IT Kundendienstpreisen und -bestimmungen berechnet.
12) Die Semrau IT ist im Gewährleistungsfall lediglich verpflichtet, die bei Auslieferung vorhandene Installation der Hard- und Software wiederherzustellen. Die Semrau IT ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden zu sichern und/oder wiederherzustellen.
 
VII.         Gewährleistung für Softwareprodukte
1) Softwareprodukte sowie Betriebssysteme von Drittfirmen, die als solche in der Semrau IT Preis- und Produktliste ausgewiesen sind (Fremdsoftware), werden von der Semrau IT grundsätzlich auf der Basis und zu den Bedingungen eines zwischen der Drittfirma und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs- und Lizenz-Vertrages weitergegeben.
2) Keine Gewährleistungsansprüche bestehen ferner für nicht von der Semrau IT gelieferte Softwarekopien sowie für Software, die auf einem Computersystem betrieben wird, dass nicht die Mindesthardwarekonfiguration und Softwareausstattung gemäß der Software-Produktbeschreibung aufweist.
3) In den Fällen des Verkaufs von Standardsoftware durch die Semrau IT im eigenen Namen gelten die Regelungen unter Teil B Ziffer V sinngemäß.
4) Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software und dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können.
5) Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software-Produktbeschreibung nicht erfüllt werden oder dass vom Kunden Fehler schriftlich oder in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach Wahl der Semrau IT Nachbesserung, die auch darin bestehen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird.
6) Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst oder durch einen Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der Semrau IT liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Auftraggeber der Semrau IT die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.


Teil C- Besondere Bedingungen für Systembetreuungsleistungen

I.              Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen
Die Regelung des Teils C gelten nur für Leistungen, in denen die Systembetreuung des Kunden wesentlicher Vertragsbestandteil ist und in dem Leistungsschein auch so bezeichnet wird.
 
II.            Leistungsumfang und zu betreuende Systeme
1) Inhalt und Umfang der vereinbarten Systembetreuungsleistungen sowie die diesbezüglichen Service Levels ergeben sich aus dem Leistungsschein und der zugehörigen Leistungsbe- schreibung.
2) Die Systemkomponenten, für welche die Systembetreuungsleistungen erbracht werden, sind im Leistungsschein oder in der zugehörigen Anlage (Geräteliste) aufgeführt. Die Sys- tembetreuungsleistungen beziehen sich allein auf die aufgeführten Systemkomponenten mit den jeweils angegebenen Spezifikationen.
 
III.           Leistungserbringung
SEMRAU IT bestimmt Vorgehensweise, Einzelheiten und Mittel der Leistungserbringung im Rahmen des Vertragsgegenstandes eigenverantwortlich, soweit der Kunde Semrau IT nicht ausdrücklich fachbezogene Weisungen aufgrund der Aufgabenstellungen erteilt.
 
IV.          Voraussetzungen für die Leistungserbringung
1) SEMRAU IT benötigt für die Erbringung der Systembetreuungsleistungen einen Fernwartungs-Zugang auf die zu betreuenden Systeme des Kunden.
2) Die Parteien werden bei Vertragsschluss die Art des technischen Fernwartungs-Zugangs festlegen.
3) Der Kunde hat den Fernwartungs-Zugang auf eigene Kosten und Verantwortung einzurichten und aufrecht zu erhalten.
4)  Soweit und solange der Fernwartungs-Zugang für SEMRAU IT ohne deren Verschulden nicht oder nicht ordnungsgemäß verfügbar ist, ist SEMRAU IT von ihren Leistungspflichten befreit, soweit für deren vertragsgemäße Erbringung die Nutzung des Fernwartungs-Zugangs erforderlich ist. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt.
 
V.            Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden
1) Der Kunde informiert SEMRAU IT umfassend über die von ihm  eingesetzte Systemumgebung. Insbesondere unterrichtet der Kunde SEMRAU IT unaufgefordert über Veränderungen, die Auswirkungen auf die vertragsgemäße Leistungserbringung durch SEMRAU IT haben können. Dies gilt insbesondere bei Veränderungen der zu betreuenden Komponenten hinsichtlich Quantität, Ausführung oder Ausstattung.
2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter einfache operative Tätigkeiten (z.B. Sichtkontrolle der Geräte, Anschluss eines neuen Systems), die zur Sicherstellung des Be- triebes oder der Systemüberprüfung dienen, nach entsprechender Anleitung bzw. auf Weisung von SEMRAU IT durch- führen und SEMRAU IT bei ihrer Tätigkeit unterstützen können.
 
VI.          Anpassung der Vergütung bei Erweiterung der Systemumgebung bzw. zusätzlichen Nutzern
1) Möchte der Kunde zusätzliche Systemkomponenten unter einen bestehenden Leistungsschein nehmen, so hat er SEMRAU IT dies unter Angabe der betreffenden Komponenten in Textform mitzuteilen. Die Anpassung der Vergütung erfolgt ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat.
2) Soweit SEMRAU IT Erweiterungen der Systemumgebung und/oder zusätzliche Nutzer feststellt, erfolgt die Anpassung der Vergütung ebenfalls ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat. SEMRAU IT etwaig zustehende weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
3) Für zusätzliche Systemkomponenten, die nicht gemäß den vorstehenden Absätzen 1) oder 2) in der laufenden Vergütung berücksichtigt wurden, muss SEMRAU IT keine Systembe- treuungsleistungen erbringen. Soweit SEMRAU IT gleichwohl Leistungen für diese Komponenten erbringt, so werden diese Leistungen nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
 
VII.         Vertragsdauer und Kündigung
1) Das Vertragsverhältnis läuft zunächst für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit und hiernach auf unbestimmte Zeit, soweit im Leistungsschein nicht etwas anderes bestimmt ist.
2) Soweit im Leistungsschein nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart.
3) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Beachtung der vereinbarten Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
4) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
5) SEMRAU IT ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, falls der Kunde mit mehr als zwei fälligen Monatsabrechnungen in Zahlungsverzug gerät.
 
 
Teil D - Besondere Bedingungen für Werkleistungen
 
I.              Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen
Die Regelungen dieses Teils D gelten nur für Werkleistungen, insbesondere für EDV-Projekte, und für diese vorrangig vor den übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II.            Leistungsumfang
Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungsergebnisse ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Leistungsschein.

III.           Abnahme
1) Der Kunde wird die Abnahme unmittelbar nach der Übergabe durch SEMRAU IT erklären und hierzu eine Funktionsprüfung durchführen.
2) Ergibt die Funktionsprüfung, dass das Werk der Leistungsbeschreibung entspricht, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme des Werkes.
3) Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann ihm SEMRAU IT eine Frist zur Abgabe der Erklärung von zwei Wochen setzen. Das Werk gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme erklärt, noch die Gründe für eine Verlängerung der Funktionsprüfung nennt und selbst keine Nachfrist gesetzt hat. SEMRAU IT wird den Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

IV.          Mängelansprüche des Kunden
1) Teilt der Kunde offensichtliche Mängel SEMRAU IT nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.
2) Tritt an den von SEMRAU IT gelieferten Werken ein Mangel auf, wird SEMRAU IT diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder das beanstandete Werk von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt „Nacherfüllung“).
3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere, weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
4) Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden selbst verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder ein vom ihm beauftragter Dritter die gelieferten Werke verändert, es sei denn er weist nach, dass die Änderung den Analyse- oder Bearbeitungsaufwand durch SEMRAU IT nicht wesentlich erschwert hat und der Mangel des Werkes bei der Abnahme bereits vorhanden war.
5) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an SEMRAU IT für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemessenes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt errechnet sich auf der Basis einer linearen vierjährigen Abschreibung.
6) Mängelansprüche verjähren, außer im Falle von Arglist, innerhalb eines Jahres ab Abnahme.